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   BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56   

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https://dejure.org/1956,1144
BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1956,1144)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1956 - 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1956,1144)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1956,1144)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • JR 1956, 347
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56
    Er hat jedoch nicht auch dafür einzustehen, daß infolge des Unglücksfalles kein Erfolg eintritt, der zum Tatbestand der KörperVerletzung gehört (vgl BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52] [67]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56
    Soweit die Revision "Versäumung der Aufklärungspflicht" rügt, ohne übrigens die nicht benutzten Beweismittel zu bezeichnen (vgl BGHSt 2, 168), beanstandet sie in Wahrheit die Anwendung des sachlichen Rechts.
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Der Tatrichter wird jedoch zu prüfen haben, ob dem Angeklagten der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung (§ 330c StGB ) zur Last fällt (vgl. dazu: BGHSt 6, 147 ff; BGH in JR 1956, 347).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. -

    Regelmäßig setze nur der sofortige Tod des Opfers der Hilfeleistungspflicht Grenzen (so auch BGH JR 1956, 347).

    Die tatbestandsmäßige Verletzung dieser Pflicht entfällt nicht deshalb, weil dem Verunglückten bei Ankunft am Unglücksort tatsächlich nicht mehr hätte geholfen wer können; denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u.a. BGHSt VI, 353, 356; 14, 213, 216; BGH JR 1956, 347; BGH VRS 12, 197, 198).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Der Umstand, daß der Tod des Verletzten nicht abgewendet werden kann, schließt die Erforderlichkeit einer Hilfeleistung jedoch nicht ohne weiteres aus (BGH JR 1956, 347).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
    Infolgedessen reicht es für die Bejahung des Kausalzusammenhanges aus, daß der Tod der Patientin mehrere Stunden früher eintrat, als er ohne das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre (vgl. RG JW 1937, 3087, 3090; RG HRR 1938, 187; 1938, 1660; BGHSt 21, 59, 61; BGH JR 1956, 347, 348; BGH, Urt. vom 24. Februar 1977 - StR 877/76; BGH NStZ 1981, 218 m.Anm. Wolfslast; …
  • OLG Koblenz, 25.10.2006 - 1 Ss 197/06
    Einem Verunglückten muss selbst dann Hilfe geleistet werden, wenn sich aus der Rückschau die befürchtete Folge des Unglücks als von Anfang an unabwendbar, die Hilfe sich letztlich als vergeblich erweist (BGHSt 14, 213, 216, 16, 200, 205; 17, 166, 169; 32, 367, 381; BGH JR 1956, 347; NStZ 1985, 409; NStZ 1985, 501; NStZ 2000, 414; Urteil 4 StR 365/99 v. 20.01.2000).
  • BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts -

    Ferner ist in der Entscheidung BGH JR 1956, 347 ausgeführt, die Tatsache, daß der Tod des Verletzten nicht abgewendet werden könne, schließe die Erforderlichkeit einer Hilfeleistung nicht unbedingt aus, es könne ein Eingreifen zu dem Zwecke gebeten sein, den Todeskampf zu lindern.
  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 520/57

    Rechtsmittel

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